Zollschuld

Zollschuld
gemäß Art. 4 Nr. 9 ZK ist die Z. die persönliche Zahlungspflicht von Ein- oder Ausfuhrabgaben der als  Zollschuldner (Art. 4 Nr. 12 ZK) zur Erfüllung verpflichteten Person. Sie wird als Einfuhrzollschuld definiert, wenn Einfuhrabgaben im Sinn des Art. 4 Nr. 10 ZK geschuldet werden, als Ausfuhrzollschuld, wenn es um Ausfuhrabgaben gemäß Art. 4 Nr. 11 ZK geht. Die Z. ist zu unterscheiden von der dinglichen Haftung der Waren nach den in den einzelnen Mitgliedstaaten geltenden Regelungen. Die Haftung gemäß § 76 AO steht neben der Z. Daraus ergibt sich jedoch nur die Möglichkeit, eine Ware mit Beschlag zu belegen und zu verwerten, wenn die Z. nicht beglichen wird. Die Z. ist zu unterscheiden von Ausgleichszinsen gemäß Art. 214 III ZK, die auf Z. erhoben werden können, und vom nationalen Zuschlag gemäß § 32 III ZollVG.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Zollkodex — Der Zollkodex ist eine vom Rat der Europäischen Gemeinschaft am 12. Oktober 1992 erlassene Verordnung (VO Nr. 2913/92/EWG) zur europaweiten Vereinheitlichung der Zollvorschriften. Der Zollkodex bildet die Grundlage des Zollrechts der Europäischen …   Deutsch Wikipedia

  • Umwandlungsverfahren — Das Umwandlungsverfahren ist ein in den Artikeln 130–136 Zollkodex (ZK) und Artikeln 551–552 in Verbindung mit Anhang 76 Zollkodex Durchführungsverordnung (ZK DVO) geregeltes Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung. Das Umwandlungsverfahren… …   Deutsch Wikipedia

  • Zollwert — Der Zollwert einer Ware ist der Wert, der für die Berechnung der Zollschuld zu Grunde gelegt wird. Der Zollwert setzt sich aus dem Rechnungsbetrag, Hinzurechnungen und Abzügen zusammen. Ein Beispiel wäre u. a. die anteiligen Fracht und… …   Deutsch Wikipedia

  • Veredelungsverkehr — im Sinn des Zollrechts die zollbegünstigte Be oder Verarbeitung bzw. Ausbesserung von Waren. Arten: (1) Aktiver V.: Dieser dient der Veredelung von aus einem Drittland in das Zollgebiet der EU eingeführten Waren, die in veredeltem Zustand wieder… …   Lexikon der Economics

  • Zoll — Steuer; Abgabe; Straßennutzungsgebühr; Straßenbenutzungsgebühr; Maut; Wegzoll; (Einheitenzeichen); in (Einheitenzeichen) * * * Zoll [ts̮ɔl], der; [e]s, Zölle [ ts̮œlə]: 1. Abgabe, die für bestimmte Waren bei …   Universal-Lexikon

  • Verzollung — Ver|zọl|lung, die; , en: das Verzollen. * * * Verzollung,   im weiteren Sinn der technische Vorgang der zollamtlichen Abfertigung; im engeren zollrechtlichen Sinne die Erhebung des Zolls und etwaiger Gebühren (Zollschuld) bei der Abfertigung… …   Universal-Lexikon

  • Ausgleichszinsen — Bei Waren in der ⇡ aktiven Veredelung (Nichterhebungsverfahren) oder in der vorübergehenden Verwendung sind beim Entstehen einer Zollschuld grundsätzlich sog. A. zu zahlen, um den finanziellen Vorteil auszugleichen, der durch die spätere… …   Lexikon der Economics

  • Einfuhr — Import. I. Allgemein:1. Begriff: Entgeltlicher und unentgeltlicher Bezug von ⇡ Waren und/oder ⇡ Dienstleistungen aus dem Ausland. 2. Arten: a) Direkte E. (unmittelbare E.): E. der Selbstverbraucher, z.B. der weiterverarbeitenden Industrie, die… …   Lexikon der Economics

  • Freizone — I. Zollrecht:1. Begriff: Der frühere zollrechtliche Begriff Freihafen ist durch den Begriff F. abgelöst und um den Begriff Freilager ergänzt worden. Derartige Einrichtungen dienen generell dem Umschlag und der zeitlich unbegrenzten Lagerung von… …   Lexikon der Economics

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