aktive Veredelung — 1. Begriff: Die a.V. gehört zu den bedeutendsten wirtschaftlichen Zollverfahren in der Gemeinschaft und dient der internationalen Arbeitsteilung. Im Kern handelt es sich nach Art. 114 ZK um Nichtgemeinschaftswaren, die in das ⇡ Zollgebiet der… … Lexikon der Economics
Zollkodex — Der Zollkodex ist eine vom Rat der Europäischen Gemeinschaft am 12. Oktober 1992 erlassene Verordnung (VO Nr. 2913/92/EWG) zur europaweiten Vereinheitlichung der Zollvorschriften. Der Zollkodex bildet die Grundlage des Zollrechts der Europäischen … Deutsch Wikipedia
Umwandlungsverfahren — Das Umwandlungsverfahren ist ein in den Artikeln 130–136 Zollkodex (ZK) und Artikeln 551–552 in Verbindung mit Anhang 76 Zollkodex Durchführungsverordnung (ZK DVO) geregeltes Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung. Das Umwandlungsverfahren… … Deutsch Wikipedia
Zollwert — Der Zollwert einer Ware ist der Wert, der für die Berechnung der Zollschuld zu Grunde gelegt wird. Der Zollwert setzt sich aus dem Rechnungsbetrag, Hinzurechnungen und Abzügen zusammen. Ein Beispiel wäre u. a. die anteiligen Fracht und… … Deutsch Wikipedia
Veredelungsverkehr — im Sinn des Zollrechts die zollbegünstigte Be oder Verarbeitung bzw. Ausbesserung von Waren. Arten: (1) Aktiver V.: Dieser dient der Veredelung von aus einem Drittland in das Zollgebiet der EU eingeführten Waren, die in veredeltem Zustand wieder… … Lexikon der Economics
Zoll — Steuer; Abgabe; Straßennutzungsgebühr; Straßenbenutzungsgebühr; Maut; Wegzoll; (Einheitenzeichen); in (Einheitenzeichen) * * * Zoll [ts̮ɔl], der; [e]s, Zölle [ ts̮œlə]: 1. Abgabe, die für bestimmte Waren bei … Universal-Lexikon
Verzollung — Ver|zọl|lung, die; , en: das Verzollen. * * * Verzollung, im weiteren Sinn der technische Vorgang der zollamtlichen Abfertigung; im engeren zollrechtlichen Sinne die Erhebung des Zolls und etwaiger Gebühren (Zollschuld) bei der Abfertigung… … Universal-Lexikon
Ausgleichszinsen — Bei Waren in der ⇡ aktiven Veredelung (Nichterhebungsverfahren) oder in der vorübergehenden Verwendung sind beim Entstehen einer Zollschuld grundsätzlich sog. A. zu zahlen, um den finanziellen Vorteil auszugleichen, der durch die spätere… … Lexikon der Economics
Einfuhr — Import. I. Allgemein:1. Begriff: Entgeltlicher und unentgeltlicher Bezug von ⇡ Waren und/oder ⇡ Dienstleistungen aus dem Ausland. 2. Arten: a) Direkte E. (unmittelbare E.): E. der Selbstverbraucher, z.B. der weiterverarbeitenden Industrie, die… … Lexikon der Economics
Freizone — I. Zollrecht:1. Begriff: Der frühere zollrechtliche Begriff Freihafen ist durch den Begriff F. abgelöst und um den Begriff Freilager ergänzt worden. Derartige Einrichtungen dienen generell dem Umschlag und der zeitlich unbegrenzten Lagerung von… … Lexikon der Economics